Das Eigenheim mit guter Vorbereitung günstig bauen
Die Arbeit, die man in ein eigenes Haus investieren muss, fängt schon lange vor dem Tag an, an dem man das erste Mal einen Fuß auf das neu gekaufte Baugrundstück setzt. Ehe man den Kauf tätigen kann, benötigt man nämlich eine Baufinanzierung. Natürlich sollte das Baugeld auch noch mit günstigen Zinsen in Anspruch genommen werden können. Ein preiswertes Baudarlehen bekommt man vor allem dann, wenn man einen großen Teil der Baukosten aus den eigenen Reserven bezahlen kann. Um einen Kredit für einen Hausbau bekommen zu können, muss man mindestens zehn Prozent an Eigenkapital einbringen können. Hat man das nicht, ist eine Ablehnung des entsprechenden Kreditantrages sehr wahrscheinlich.
Die übliche Form des Baudarlehens wird als Hypothek bezeichnet. Sie besteht aus einem Kredit, zu dem ein Recht in der Abteilung II des Grundbuches des beliehenen Grundstückes eingetragen wird. Bei der Hypothek gibt es immer einen unmittelbaren sachlichen und rechtlichen Zusammenhang zwischen der Eintragung des Rechts und dem Kredit. Im Gegensatz dazu kann man im Grundbuch auch ein Recht eintragen lassen, das nicht an ein konkretes Baudarlehen geknüpft ist. Häufig wird das von den Eigentümern vorsorglich gemacht, um für eine spätere Baufinanzierung einen guten Rangplatz sichern zu können. In der Fachsprache wird diese Eintragung als Eigentümergrundschuld bezeichnet. Der Inhaber dieses Rechtes kann jederzeit ausgetauscht werden.
Ein Erstrang zu Gunsten der Bank bringt erhebliche Vorteile bei den Zinsen ein. Diese kann man noch steigern, indem man den oben genannten Eigenkapitalanteil durch das Einbringen von Arbeitsleistungen weiter steigert. Die Arbeitsleistungen werden in der Regel mit dem Stundensatz eines Bauhelfers voll auf das Eigenkapital mit angerechnet. Wer natürlich Maurermeister, Dachdecker oder Elektromeister ist, der kann auch mit der Bank verhandeln, dass die entsprechende branchen- und ortsübliche Vergütung auf das Eigenkapital angerechnet wird.
Einen weiteren Schwerpunkt bei der Vorbereitung auf einen Hausbau stellen die Versicherungen dar. Hier sind nicht nur die Unfallversicherung und die Bauherrenhaftpflichtversicherung wichtig, sondern auch die Rechtsschutzversicherung und die Bauhelferversicherung. Wer dabei glaubt, auf den Rechtsschutz verzichten zu können, der geht ein enorm hohes Risiko ein.
Vom Architektenauftrag bis hin zur Schornsteingenehmigung für die Pelletheizung geht man vor und während der Bauzeit sehr viele Verträge ein. Bei jedem einzelnen von ihnen könnte es zum Beispiel während der Gewährleistungszeit zu Mängeln kommen, die von den Unternehmen bestritten werden, die die Arbeiten ausgeführt haben. Auch ist es für den Laien oft schwer, die Zusammenhänge zwischen einem Schaden und seiner Ursache zweifelsfrei herstellen zu können. Da ist es gut, wenn man nach Ablauf der Wartefrist über den Rechtsschutz auch einen Gutachter beauftragen kann.