Realkredit
Der Realkredit ist ein langfristiges Darlehen, das durch Vermögens- und Sachwerte (Grundpfandrechte) abgesichert wird. Er wird deshalb auch als Sachkredit bezeichnet.
Ein derartiger Kredit wird bei sogenannten Realkreditinstituten (z.B. Hypothekenbanken und Sparkassen) vergeben und ist Bestandteil einer Baufinanzierung. Der Realkredit ist zweck- und objektgebunden und wird im Rahmen der Beleihungsgrenze gewährt. In den meisten Fällen liegt die Beleihungsgrenze bei 60% des Beleihungswertes.
Der Realkredit kann entweder durch unbewegliche Sachen (Hypothek, Grundschuld) oder durch bewegliche Sachen (Lombard-Kredit) gesichert werden. Die Absicherung durch Grundschuld oder Hypothek bietet einen großen Vorteil: verglichen mit anderen Kreditarten sind die Zinsen bei einem Baudarlehen niedriger.
Im Gegensatz zur Hypothek wird die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Die Grundschuld erlöscht nicht automatisch nach Rückzahlung des Baudarlehens. Auf Wunsch des Kreditnehmers kann sie dazu verwendet werden einen anderen Kredit sicherzustellen. Bei der Hypothek wird anders vorgegangen. Da diese und der Kredit rechtlich aneinander gebunden sind, wird nach vollständiger Tilgung des Darlehens die Hypothek zur Eigentümer-Grundschuld. Wenn man mit ihr einen neuen Kredit absichern möchte, muss eine Eintragung in das Grundbuch erfolgen.
Von der Markteinschätzung der Zinsschwankungen abhängend, kann der Kunde zwischen einem festen oder variablen Zinssatz wählen. Mit einem festen Zinssatz sichert man sich gleichbleibende Raten für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Spätere Zinsveränderungen haben auf die Raten in diesem Fall keine Auswirkungen. Bei einem variablen Zinssatz ist eine sichere Kalkulation der Zinsen nicht mehr möglich. Man kann zwar von zukünftigen Zinssenkungen profitieren, geht aber auch das Risiko ein, dass die Zinsen steigen und sich dadurch auch die monatliche Belastung erhöht.
Nach Rückzahlungsmodalität unterscheidet man drei Kreditarten:
1. Annuitätendarlehen
Zinsen und Tilgungen werden während der ganzen Laufzeit in gleichbleibenden Beträgen gezählt. Der Zinsanteil sinkt und der Tilgungsanteil steigt mit der Laufzeit.
2. Abzahlungsdarlehen
Die Tilgungsbeträge bleiben während der ganzen Laufzeit gleich. Die Zinsen verringern sich nach jeder Tilgung. Insgesammt kann man feststellen, dass das Abzahlungsdarlehen sich durch ständiger Abnahme der Zinsen auszeichnet.
3. Festdarlehen
Es werden während der ganzen Darlehenslaufzeit nur gleichbelibende Zinsen gezahlt. Die Tilgungszahlung wird am Ende der Laufzeit in einer Summe geleistet.
Bei Tilgungsdarlehen muss der Kunde einen festgelegten Prozentsatz von minimum 1% plus Zinsen zahlen. Zins- und Tilgungszahlungen erfolgen entweder monatlich oder vierteljährlich.